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Welche Obergrenzen für Lärm sind für Tätigkeiten in Großraumbüros im öffentlichen Dienst mit Publikumsverkehr anzuwenden?

:"(1) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie I darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.(2) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie II darf ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden.(3) Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie III ist der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung betrieblicher ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 42611

Sind die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geeignet, im Kaufvertrag die maximal akzeptable Lärm- und Schwingungsbelastung festzulegen?

ist, wenn der Emissions-Schalldruckpegel auf Grund der erwähnten Raumrückwirkung und des Einflusses weiterer Geräuschquellen etwa 15 dB unter dem Lärmimmissionsgrenzwert liegt. So kann man beispielsweise erst bei einem Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz einer Maschine / Anlage von ca. 70 dB ( LpA ) davon ausgehen, dass die Immission (Expositionswert) an diesem Arbeitsplatz den Grenzwert LEX,8h von 85 dB ...

Stand: 18.05.2015

Dialog: 23858

Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

. Danach sollen folgende Beurteilungspegel nicht überschritten werden:- 70 dB(A) bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten,- 55 dB(A) bei überwiegend geistigen Tätigkeiten.Bei der Ermittlung und Beurteilung der Lärmexposition ist immer eine sorgfältige Analyse von Art, Ausmaß und Dauer der Lärmbelastung durchzuführen. Dabei soll sich der Arbeitgeber ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834