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Ist es generell zulässig, das Gebotszeichen M003 mit einem Zusatz, wie "Gehörschutztragepflicht bei laufendem Apparat", zu ergänzen?

Die Kombination des Sicherheitszeichens M003 „Gehörschutz benutzen“ mit einem Zusatzzeichen, das zur Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dient, ist zulässig. Diese Möglichkeit wird in der ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung unter Nummer 5.1 Abs. 2 Satz 2 explizit eingeräumt. ...

Stand: 02.09.2025

Dialog: 44163

Gibt es eine Grenze der Wirtschaftlichkeit für Lärmminderungsmaßnahmen?

geprüft und soweit wie möglich umgesetzt wurden, sind zur weiteren Umsetzung des Minimierungsgebotes organisatorische Schutzmaßnahmen vorzusehen, um noch bestehende Gefährdungen der Beschäftigten durch Lärm auszuschließen oder soweit wie möglich zu verringern. Erst wenn durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht ausgeschlossen ...

Stand: 09.07.2024

Dialog: 16247