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Ist es generell zulässig, das Gebotszeichen M003 mit einem Zusatz, wie "Gehörschutztragepflicht bei laufendem Apparat", zu ergänzen?

Die Kombination des Sicherheitszeichens M003 „Gehörschutz benutzen“ mit einem Zusatzzeichen, das zur Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dient, ist zulässig. Diese Möglichkeit wird in der ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung unter Nummer 5.1 Abs. 2 Satz 2 explizit eingeräumt. ...

Stand: 02.09.2025

Dialog: 44163

Kann auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn nur ein kurzer Aufenthalt in Lärmbereichen erfolgt?

Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. §  6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis ...

Stand: 04.05.2016

Dialog: 6485