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Ist ein Laserschutzbeauftragter für alle Laser im Betrieb zuständig?

Sie als LSB sind, wenn Sie als LSB vom Betrieb (Arbeitgeber) schriftlich bestellt wurden, für die Laser der Klassen 3R,3B und 4 nach OStrV zuständig. In dem Bestellschreiben Ihres Arbeitgebers müssen die Verantwortungsbereiche/Aufgaben klar von denen anderer fachkundiger Personen getrennt, z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, benannt werden.Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 25218

Kann die Lasersicherheitsunterweisung für Zeitbeschäftigte auch durch einen speziell unterwiesenen Beschäftigte erfolgen, der kein Laserschutzbeauftragter ist?

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Unterweisung trägt der Arbeitgeber. Er hat die Möglichkeit diese Verantwortung an direkte Vorgesetzte der Beschäftigten seines Unternehmens zu übertragen.Der Laserschutzbeauftragte hat die Aufgabe den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Beschäftigten zu unterstützen - oder die mit der Durchführung der Unterweisung beauftragte Person. Um ...

Stand: 28.12.2021

Dialog: 23306