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Welche Pflichten habe ich als Bauherrin oder Bauherr einer Immobilie mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen?

Wer ein Gebäude errichtet, ist gesetzlich verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz vor Radon zu treffen. Bei Neubauten mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnräumen) oder Arbeitsplätzen müssen mindestens die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geltenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden (§ 123 StrlSchG). Sind die Gebäudeteile, die den Erdboden berühren, gut gegen Feuchtigkeit abgedic ...

Stand: 05.01.2021

Dialog: 43435

Bin ich verpflichtet, die Radonkonzentration in meinem Haus zu messen?

Bei der Frage nach einer Messpflicht von Radon in einem Haus muss man zunächst unterscheiden, ob das Gebäude ein reines Wohnhaus ist, oder ob es sich um eine Arbeitsstätte handelt. In Wohnhäusern besteht keine Pflicht, die Radonkonzentration zu messen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Radonkonzentration zu Hause zu messen, z. B. in Radonvorsorgegebieten.Anders sieht es an Arbeitsstätten ...

Stand: 21.12.2020

Dialog: 43397

Warum werden Radonvorsorgegebiete ausgewiesen?

ausgewiesen werden müssen. Dort ist es dann Pflicht, dass an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss die Radonkonzentration gemessen wird. Außerdem müssen in den ausgewiesenen Gebieten bei allen Neubauten mit Aufenthalts-/Wohnräumen oder Arbeitsplätzen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um das Eindringen von Radon in das Gebäude zu verhindern oder zumindest erheblich zu erschweren.Die ...

Stand: 21.12.2020

Dialog: 43393