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Gelten erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle die erforderlichen Strahlenschutzkenntnisse (Fachkunde) als erworben?

werden, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.Aus § 49 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Satz 1 der StrlSchV gelten die Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde erst nach Prüfung und Bescheinigung durch die zuständige Stelle als erworben. Die Kenntnisse setzen sich aus einer geeigneten Ausbildung, einem Kenntniskurs und einer theoretischen ...

Stand: 04.11.2020

Dialog: 43320

Wie wird die Strahlenschutzfachkunde im humanmedizinischen Bereich nachgewiesen?

Zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz dient in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). In Nordrhein-Westfalen sind für den humanmedizinischen Bereich die Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe) die zuständigen Stellen. In den übrigen Ländern liegt die Zuständigkeit teilweise auch bei anderen ...

Stand: 11.07.2019

Dialog: 714