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Gelten erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle die erforderlichen Strahlenschutzkenntnisse (Fachkunde) als erworben?

Kurzantwort:1.      Ja, die explizite Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz muss vorliegen.2.      Ja, die Kenntnisbescheinigung muss vor dem Beginn der Sachkundezeit vorliegen.Zu 1.:   Im § 145 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die berechtigten Personen aufgeführt, die ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen anwenden dürfen sowie diejenigen ...

Stand: 04.11.2020

Dialog: 43320

Muss der Stellvertreter eines Strahlenschutzbeauftragten über die gleiche Ausbildung (Lehrgang nach Strahlenschutzverordnung) verfügen wie der Strahlenschutzbeauftragte selbst?

Bei Tätigkeiten, die unter das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fallen (bspw. Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), sind in der Regel zur Leitung, Beaufsichtigung und eigenverantwortlichen Durchführung Personen erforderlich, die eine für den jeweiligen Anwendungsbereich erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben.Die Fachkunde wird in der Regel ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 8151