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Wie sind die persönlichen Haftungsbedingungen für einen Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit?

Dem nach § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bestellten Strahlenschutzbeauftragten obliegen Pflichten gemäß §§ 71, 72 StrlSchG und § 43 StrlSchV.Es ist jedoch zu beachten, dass der Strahlenschutzverantwortliche auch im Falle der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten für die Einhaltung der Pflichten, die ihm (dem Strahlenschutzverantwortlichen) durch die Rechtsvorschriften im Strahlenschutz ...

Stand: 26.07.2019

Dialog: 13404

Muss der Stellvertreter eines Strahlenschutzbeauftragten über die gleiche Ausbildung (Lehrgang nach Strahlenschutzverordnung) verfügen wie der Strahlenschutzbeauftragte selbst?

zeitlich und örtlich möglich und Bestandteil der schriftlichen Bestellung sein.Die bestellten Strahlenschutzbeauftragten sind mit den erforderlichen Unterlagen (Fachkundebescheinigung, ggfs. Aktualisierungsnachweise und schriftliche Bestellung) der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, Dezernat 55 - Strahlenschutz) schriftlich mitzuteilen (§ 70 Abs. 4 StrlSchG). ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 8151