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Könnten diese Personen nach Erlöschen der § 15-Genehmigung nur noch als N-Person (nich strahlenexponierte Person unterhalb 1 mSv pro Kalenderjahr) tätig werden oder ist es in diesem Fall generell untersagt in Kontrollbereichen tätig zu werden?

zur Erzeugung ionisierender Strahlung kann eine Gefährdung bei abgeschalteter Anlage ausgeschlossen sein.Der Strahlenschutzverantwortliche und die Strahlenschutzbeauftragten haben bei genehmigungs- und anzeigebedürftigen Tätigkeiten Strahlenschutzbereiche einzurichten. Hierbei wird in der Regel eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr maßgebend angesetzt.Entsprechend ...

Stand: 22.11.2018

Dialog: 42516

Wie muß ich vorgehen, wenn ich Strahlenschutzbeauftragter bei uns im Institut werden möchte? Fachkunde liegt vor.

Soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung notwendig ist, hat der Strahlenschutzverantwortliche (z. B. Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Institutsleiter) für die Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeit Strahlenschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die gesetzliche Grundlage ist § 70 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).Bei der Bes ...

Stand: 27.01.2020

Dialog: 5960