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Richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Behörde nach dem Firmensitz oder dem Standort der Röntgenanlage?

Die Genehmigung zum Betrieb einer ortsfesten Röntgeneinrichtung wird von der für den Betriebsort (fester Standort) der Anlage örtlich zuständige Behörde erteilt. Gleiches gilt für den anzeigepflichtigen Betrieb.Soll eine Röntgeneinrichtung dagegen ortsveränderlich betrieben werden (landes- oder bundesweit), so ist die für den Firmensitz zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren zuständig ...

Stand: 30.09.2019

Dialog: 3832

Ist in Abwesenheit des Strahlenschutzveranwortlichen ein Betrieb einer Röntgeneinrichtung ohne Strahlenschutzbeauftragten möglich?

hierbei einige untergesetzliche Regelungen (bspw. Richtlinien).Beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung legen die zuständigen Behörden meist fest, dass grundsätzlich ein Strahlenschutzbeauftragter oder der Strahlenschutzverantwortliche, sofern er selbst die Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, ständig anwesend, kurzfristig anwesend (innerhalb von 15 - 20 Minuten) oder zumindest erreichbar sein muss. Ob ...

Stand: 07.10.2019

Dialog: 2629