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Dürfen Strahlenschutzbeauftragte ihre Pflichten, zu denen sie persönlich bestellt sind, z. B. das Einsammeln von Dosimetern, an Personal aus der Pflege delegieren?

dieser der dem Strahlenschutzverantwortlichen zugewiesenen Pflicht, soweit ihm die entsprechenden Aufgaben und Befugnisse nach § 70 Abs. 2 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) schriftlich übertragen wurden, zu sorgen. Eine weitere Übertragung dieser Pflicht an Dritte, die keine Strahlenschutzbeauftrage i. S. des StrlSchG sind, ist deswegen unzulässig. Strahlenschutzbeauftragte aus dem ärztlichen Dienst dürfen somit ihre Pflichten ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18157

Könnten diese Personen nach Erlöschen der § 15-Genehmigung nur noch als N-Person (nich strahlenexponierte Person unterhalb 1 mSv pro Kalenderjahr) tätig werden oder ist es in diesem Fall generell untersagt in Kontrollbereichen tätig zu werden?

zur Erzeugung ionisierender Strahlung kann eine Gefährdung bei abgeschalteter Anlage ausgeschlossen sein.Der Strahlenschutzverantwortliche und die Strahlenschutzbeauftragten haben bei genehmigungs- und anzeigebedürftigen Tätigkeiten Strahlenschutzbereiche einzurichten. Hierbei wird in der Regel eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr maßgebend angesetzt.Entsprechend ...

Stand: 22.11.2018

Dialog: 42516