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Rechercheergebnisse

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Gibt es für die Beschäftigten in der Nuklearmedizin wegen des Umganges mit offenen radioaktiven Stoffen Sonderurlaub?

Nein. Nach dem Strahlenschutzrecht ist ein Sonderurlaub nicht vorgesehen, denn der nuklearmedizinische Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass er den Strahlenschutzvorschriften entspricht. Bei einem vorschriftsgemäßen Betrieb sind unvertretbare Gesundheitsbelastungen nicht zu erwarten. ...

Stand: 24.03.2016

Dialog: 736

Umfasst der genehmigungsfreie Umgang mit Strahlern (Kr-85) auch den Austausch des Strahlers im Rahmen von Wartungsarbeiten?

, dass lediglich die Verwendung und die Lagerung dieser Vorrichtungen genehmigungsfrei ist.Ausdrücklich ausgenommen ist unter Nr. 4 der Ein-, Ausbau und die Wartung dieser Vorrichtungen.Die Wartungsarbeiten und der Austausch dieser Vorrichtungen sind in der Regel nach § 12 StrlSchG genehmigungsbedürftig.Weiterführende Informationen und Auskünfte können Sie bei der für Sie zuständigen Aufsichts ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6751