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Umfasst der genehmigungsfreie Umgang mit Strahlern (Kr-85) auch den Austausch des Strahlers im Rahmen von Wartungsarbeiten?

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt, dass ledig ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6751

Was ist strahlenschutzrechtlich beim Ausbau von Ionisationsrauchmeldern zu beachten?

Ionisationsrauchmeldern bedürfen als Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) einer Genehmigung oder können genehmigungsfrei betrieben werden, wenn sie nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG bauartzugelassen sind.Inhaber von Ionisationsrauchmeldern haben diese gem. § 25 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV ...

Stand: 10.10.2024

Dialog: 1866