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Umfasst der genehmigungsfreie Umgang mit Strahlern (Kr-85) auch den Austausch des Strahlers im Rahmen von Wartungsarbeiten?

, dass lediglich die Verwendung und die Lagerung dieser Vorrichtungen genehmigungsfrei ist.Ausdrücklich ausgenommen ist unter Nr. 4 der Ein-, Ausbau und die Wartung dieser Vorrichtungen.Die Wartungsarbeiten und der Austausch dieser Vorrichtungen sind in der Regel nach § 12 StrlSchG genehmigungsbedürftig.Weiterführende Informationen und Auskünfte können Sie bei der für Sie zuständigen Aufsichts ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6751

Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715