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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Fragen zum Betrieb eines Ionengenerators, der als fest eingebaute und umschlossene, nicht zugängliche Strahlenquelle Ni 63 enthält

bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 55 (Strahlenschutz) der Bezirksregierungen für diese Genehmigungsverfahren zuständig.Die entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen findet man in § 13 Abs. 1 StrlSchG. Unter Nummer 3 ist dort auch die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten aufgeführt, welche für den o. g. Umgang notwendig ist. Die erforderliche Fachkunde ...

Stand: 30.10.2019

Dialog: 42881