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Benötigt ein Gefahrgutbeauftragter für den Umgang (wie z. B. Handhabung) nuklearmedizinischer Abfälle im Klinikbereich die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz?

Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...

Stand: 10.10.2024

Dialog: 18928

Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

zum Strahlenschutzbeauftragten gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist jedoch für diese Lehrkraft nicht gefordert. Bei genehmigungsfreien radioaktiven Präparaten entfallen die Forderungen aus § 82 Abs. 2 StrlSchV vollständig. Der Umgang mit den radioaktiven Präparaten ist gem. § 208 Abs. 4 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) genehmigungsfrei, somit müsste kein Physikkollegin oder -kollege ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715