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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715

Welcher persönliche Schutz ist für die Überprüfung von Seecontainern auf Radioaktivität empfehlenswert?

 Maßnahmen ist trotzdem sinnvoll. Die formale Vorgehensweise erfolgt über eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz.Es ist noch auf das Folgende hinzuweisen: Ein Personentransport von A nach B ist auch auf einem Betriebsgelände mit einem Fahrkorb unzulässig. Rangierarbeiten unmittelbar an einem Container werden häufig durchgeführt, sind aber davon abhängig, dass eine erfahrene Bedienungsperson ...

Stand: 13.01.2020

Dialog: 14626