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Wo und wie muss sich ein Unternehmen, welches Röntgengeräte herstellt und aufbaut, anmelden?

Wer Röntgeneinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung prüft oder erprobt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen (§ 22 Absatz 1 Nr. 2 Strahlenschutzverordnung).In Nordrhein-Westfalen z. B. sind die Bezirksregierungen (Dezernat 55) die zuständigen Behörden. Neben der Anzeige an sich benötigt die Behörde von den verantwortlichen Personen ...

Stand: 19.03.2020

Dialog: 6805

Müssen Techniker, die in Zahnarztpraxen Röntgengeräte warten, Strahlenschutzkurse besuchen?

, die geschäftsmäßig Röntgeneinrichtungen prüfen, erproben, warten oder instand setzen. In dieser Anzeige wird bestimmt, dass Strahlenschutzbeauftragte - SSB schriftlich bestellt werden müssen. Es müssen die Fachkunden der SSB und ggf. weiterer Techniker nachgewiesen werden. Personen (sonst tätige Personen) die Tätigkeiten unter Aufsicht und Verantwortung eines Strahlenschutzbeauftragten - SSB ...

Stand: 05.09.2017

Dialog: 29906