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Wo und wie muss sich ein Unternehmen, welches Röntgengeräte herstellt und aufbaut, anmelden?

Wer Röntgeneinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung prüft oder erprobt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich vor Beginn der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen (§ 22 Absatz 1 Nr. 2 Strahlenschutzverordnung).In Nordrhein-Westfalen z. B. sind die Bezirksregierungen (Dezernat 55) die zuständigen Behörden. Neben der Anzeige an sich benötigt die Behörde von den verantwortlichen Personen ...

Stand: 19.03.2020

Dialog: 6805

Ist für eine Vorführung oder Probestellung eines Röntgengerätes in einer Arztpraxis ein komplettes Anmeldeverfahren notwendig?

jedem Fall empfiehlt es sich im Vorfeld mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen, da sich aus jedem Einzelfall heraus Besonderheiten ergeben können. Es ist auch darauf zu achten, dass die Frist für die Anzeige einer Röntgeneinrichtung seit der Einführung des Strahlenschutzgesetzes nun vier Wochen beträgt. Die zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen wird durch die fünf Bezirksregierungen ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 2034