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Rechercheergebnisse

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Welche Schutzmaßnahmen müssen für Ärztinnen/ Ärzte und Pflegepersonal getroffen werden, die Patienten mit begründetem Verdacht auf eine Infektion mit Erregern der Risikogruppe 4 behandeln?

Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 22395

In unserem Krankenhaus werden genitale Kondylome (HPViren) gelasert. Reicht eine FFP2-Maske aus oder wird eine Absaugung am OP-Tisch benötigt?

und Arbeitsverfahren mit Aerosolbildung sind durch solche ohne oder mit geringerer Aerosolbildung zu ersetzen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist; ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Exposition zu ergreifen.Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 25131