Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375

Besteht beim Umgang mit Fisch die Notwendigkeit zur Nutzung eines Hautdesinfektionsmittels?

Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung muss entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen zu schützen.Sollte das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 oder höher nicht vorliegt, sind mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 6995