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Welche Schutzmaßnahmen müssen für Ärztinnen/ Ärzte und Pflegepersonal getroffen werden, die Patienten mit begründetem Verdacht auf eine Infektion mit Erregern der Risikogruppe 4 behandeln?

Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe 25 ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 22395

Darf Personal in der Pflege künstliche Fingernägel tragen?

unter den Nägeln die Übertragung von Infektionen begünstigt wird. Ähnlich stellt sich die Situation bei lackierten Nägeln dar: Wer farbigen Lack verwendet, übersieht womöglich Verschmutzungen – und schon nach kurzer Zeit können Risse in der Lackierung die Wirksamkeit der Händedesinfektion gefährden. Wo immer eine zuverlässige Händehygiene unverzichtbar ist, sollte deshalb besser ganz auf Nagelschmuck verzichtet ...

Stand: 28.05.2024

Dialog: 14959