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Wie müssen Labore gekennzeichnet werden, in denen mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird?

, entsprechend der Schutzstufenzuordnung, geeignete räumliche Schutzstufenbereiche festzulegen und mit der Schutzstufenbezeichnung sowie mit dem Symbol für Biogefährdung nach Anhang I zu kennzeichnen.Weitere Informationen finden sich auch in der konkretisierenden Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100). ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 3842

Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen sporenbildenden Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles

auf die Wiederverwendbarkeit von Instrumenten etc. erforderlich sein. Diese fallen jedoch nicht in den Regelungsbereich der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250).zu 2.: Welche besonderen Maßnahmen sind einzuhalten und welche Punkte sind besonders zu beachten?Es genügen i. d. R ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 11715