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Welche Möglichkeiten hat ein Pflegeheimbetreiber, seine Beschäftigten durch Verletzungen von Akupunkturnadeln zu schützen, die von einem externen Arzt benutzt werden?

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ist ...

Stand: 16.01.2024

Dialog: 24024

Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen sporenbildenden Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles

ist bei biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 auf jeden Fall ausreichend. Ist im Einzelfall eine Arbeitnehmerin/ ein Arbeitnehmer immunsupprimiert (z. B. wegen einer Antibiotika-Behandlung), so sollte er sich an die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt wenden; ggf. können dann individuelle Schutzmaßnahmen notwendig werden.Aus Patientenschutzgründen können auch weitergehende Maßnahmen im Hinblick ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 11715