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Welcher Schutzstufe gemäß BioStoffV werden Tätigkeiten an Körperspendern (Leichen) zugeordnet?

selten ein geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder –gewebe undkeine offensichtliche sonstige Ansteckungsgefahr besteht,können diese gemäß Abschnitt 3.4.2 Absatz 1 der TRBA 250 der Schutzstufe 1 zugeordnet werden. ...

Stand: 18.02.2023

Dialog: 43774

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