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Ist es zulässig, bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen (z.B. Arztpraxen) die Betriebsanweisungen als Sammelanweisung zu erstellen?

Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisier ...

Stand: 07.04.2020

Dialog: 43119

Muss für die Beschäftigten im Frei- und Hallenbad ein Biostoffverzeichnis geführt werden?

der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ weisen wir hin.Auf die DGUV Regel 107-001 Betrieb von Bädern weisen wir hin. ...

Stand: 14.10.2024

Dialog: 43948

Können Betriebsanweisungen gemäß BioStoffV, analog der Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen, den Beschäftigten auch in digitaler (schriftlicher) Form bereitgestellt werden?

: Eine Betriebsanweisung ist nicht erforderlich, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden.) Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein.Die DGUV Information 213-016 "Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung" ergänzt ...

Stand: 21.09.2021

Dialog: 43585