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Gilt die Biostoffverordnung auch für Selbständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen?

Die Biostoffverordnung gilt auch für Unternehmer ohne Angestellte.Der § 1 der Biostoffverordnung stellt in Satz 1 fest, daß die Verordnung für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen gilt.Der zweite Satz betont den Schutz von Arbeitnehmern.Mit dem dritten Satz wird der Schutz auf Personen ausgeweitet, die keinen Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen haben, von diesen aber gefährdet ...

Stand: 12.02.2019

Dialog: 26155

Ist der Umgang mit einem Patienten, der an einem Erreger der Risikogruppe 3 erkrankt ist (wie z.B. TBC), eine Tätigkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 BioStoffV?

im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.Nicht gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn mindestens eine Voraussetzung nach Satz 1 nicht vorliegt. Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten nach Absatz 7 Nummer 2 gegeben."In § 5 ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie sowie in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes hat ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 42546