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Fällt das Entfernen von Blumenerde aus Blumenkästen unter die Biostoffverordnung?

Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 3960

Wer ist bei Studenten, Praktikanten und freien Mitarbeitern für den Arbeitsschutz bezüglich biologischer Arbeitsstoffe zuständig?

er nicht zweifelsfrei eine selbständige Tätigkeit ausübt, unter den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fällt. Nach § 14 Absatz 2 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung ist so durchzuführen, dass bei den Beschäftigten ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 10952