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Wer ist bei Studenten, Praktikanten und freien Mitarbeitern für den Arbeitsschutz bezüglich biologischer Arbeitsstoffe zuständig?

er nicht zweifelsfrei eine selbständige Tätigkeit ausübt, unter den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fällt. Nach § 14 Absatz 2 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung ist so durchzuführen, dass bei den Beschäftigten ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 10952

Müssen Hersteller von biologischen Arbeitsstoffen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV ein Sicherheitsdatenblatt zu übermitteln. ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 5427