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Ist das Lagern von Cryobanken (Zelllinien der Risikogruppe 1, nicht GenTSV unterliegend) eine gezielte Tätigkeit nach BioStoffV?

Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr. 4. ...

Stand: 08.10.2020

Dialog: 43305

Liegt eine Tätigkeit i.S.d. BioStoffV vor, wenn Krankenhausabfälle in desinfizierten, verschlossenen Behältern in einer Müllverbrennungsanlage ungeöffnet der Verbrennung zugeführt werden?

, um einen Kontakt des Beschäftigten mit dem biologischen Arbeitsstoff zu verhindern ("desinfizierte, verschlossene und BAM-zugelassene Behälter...ungeöffnet zur Verbrennung"). Das Ergreifen der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist vielmehr die logische Konsequenz aus der Anwendung der Biostoffverordnung und führt keinesfalls dazu, dass mit deren Erfüllung eine Anwendung der Biostoffverordnung nicht mehr ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4021