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Müssen Hersteller von biologischen Arbeitsstoffen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 5427

Fällt ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, unter die Biostoffverordnung?

der TRBA 100). Die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen und weitere Hinweise zur Einstufung von Tätigkeiten in Laboratorien gibt die TRBA 100, die z.B. von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden kann.  ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 3685