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Fällt das Entfernen von Blumenerde aus Blumenkästen unter die Biostoffverordnung?

Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 3960

Anwendung der Biostoffverordnung bei Reinigungsarbeiten in Personenzügen

an den WCs auch unter die BioStoffV fallen, hängt davon ab, ob es sich um reine (Sicht)Kontrolle oder auch um Reinigungstätigkeit handelt. (Dies geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor). Im Falle der WC-Reinigung fällt auch diese Tätigkeit als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen unrter den Anwendungsbereich der BiosStoffV. Den Arbeitgeber trifft im vorliegenden Falle nicht nur ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 352