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Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

)Die Schulleitung ist gemäß § 21 Abs. 2 SGB VII aber auch für die Sicherheit und Gesundheit der Schüler verantwortlich, d.h. auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler muss ermittelt werden, ob von den asbesthaltigen Bauteilen des Tageslichtprojektors eine mögliche Gefährdung ausgeht.Wir empfehlen die Tageslichtprojektoren entsprechend den zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780

Ist auch für "kleinere" Belastungen beim Umgang mit Asbest ein Sachkundiger nach TRGS 519 zu schulen und zu benennen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 13.11.2022

Dialog: 43733