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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Abs. (2) GefStoffV wird mit Strafe bedroht, wer nach § 27 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes vorsätzlich oder fahrlässig...entgegen § 16 Absatz 2 GefStoffV in Verbindung mit Anhang II Nummer 1 Absatz 1 Satz 4 Überdeckungs-, Überbauungs-, Aufständerungs-, Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten durchführt.Zu den Strafvorschriften siehe § 27 ChemG.Durch die Überdeckungs ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

werden müssen, um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten.Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern und -wandverkleidungen sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und -wandverkleidungen. Die weitere Verwendung von bei Arbeiten anfallenden asbesthaltigen Gegenständen ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837