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Gemeindemitarbeiter werden auch mal beauftragt, herrenlosen Müll von gemeindlichen Flächen, insbesondere vereinzelte Asbestzementplatten bzw. deren Bruchstücke, zu bergen, zu transportieren und zu entsorgen. Welche Forderungen der TRGS 519 müssen hier erfüllt werden?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 16.10.2020

Dialog: 43309

Ist auch für "kleinere" Belastungen beim Umgang mit Asbest ein Sachkundiger nach TRGS 519 zu schulen und zu benennen?

geschilderten Asbestfundstelle stellt keine der hier dargestellten Arbeiten dar. Aus der TRGS 519 heraus ist sie verboten, d. h. die Wandverkleidung wird vollständig abgebrochen oder muss unverändert bleiben, also ohne Schlitze.Allerdings:Die TRGS 519 kennt die Tätigkeiten bei Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – „PSF“. Sie sind geregelt in der Anlage 9 TRGS 519. Sollte dort ein entsprechendes ...

Stand: 13.11.2022

Dialog: 43733