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Ist es zwingend notwendig, dass die Sifa den kleinen Asbestschein benötigt, obwohl sie selbst keine Arbeiten an asbesthaltigem Material ausführt, sondern nur andere Beschäftigte des Unternehmens?

nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.Die Sifa muss jedoch keinen Sachkundeschein haben, wenn es schon eine andere sachkundige Person im Unternehmen gibt.Es ist auch nicht erforderlich, dass jeder Beschäftigte, der Asbestarbeiten durchführen soll, einen Sachkundeschein hat. ...

Stand: 08.11.2023

Dialog: 43834

Wer darf bei Asbestarbeiten Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchführen?

können nur messtechnisch nachgewiesen werden. Bei den BT Verfahren handelt es sich um Verfahren, bei denen dieser messtechnische Nachweis erfolgt ist.Unter der Voraussetzung, dass die BT Verfahren 1:1 angewendet werden, können sie von jedem eingesetzt werden, der die dafür notwendige Qualifikation nach Gefahrstoffverordnung und das technische Equipment wie in den BT-Verfahren besitzt. Wenn er das Verfahren ...

Stand: 29.01.2016

Dialog: 24433