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Ist es zulässig einen neuen Teppich ebenfalls schwimmend gelagert, ohne direkte Eingriffe in den asbesthaltigen Kleber, drüber zu legen oder ist dies ebenfalls eine verbotene Überbauung?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.11.2020

Dialog: 43329

Ist bei emissionsarmen Tätigkeiten gemäß TRGS 519 arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge notwendig oder reicht die Angebotsvorsorge aus?

die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit ergibt. Diese Verpflichtung kann auch durch die Übermittlung entsprechender Daten an die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED) erfüllt werden. In der TRGS 410 wird diese Gefährdung z. B. bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration gesehen, insofern wäre bei Einhaltung der Akzeptanzkonzentration (bei Nutzung emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 ...

Stand: 14.09.2025

Dialog: 44189