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Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

der Außenluftqualität entsprechen muss. Diesem Grundsatz widersprechen Tageslichtprojektoren, bei denen asbesthaltige Bauteile im Luftstrom eingebaut sind und bei denen die Gefahr der Verteilung von Asbestfasern in die Raumluft besteht.Da seit 1995 für asbesthaltige Bauteile ein grundsätzliches Verbot des Inverkehrbringens besteht, dürfte es sich bei den vorhandene Tageslichtschreibern mit asbesthaltigen Bauteilen um ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780