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Ist es zwingend notwendig, dass die Sifa den kleinen Asbestschein benötigt, obwohl sie selbst keine Arbeiten an asbesthaltigem Material ausführt, sondern nur andere Beschäftigte des Unternehmens?

nach Anlage 3 TRGS 519 erforderlich.Die Sifa muss jedoch keinen Sachkundeschein haben, wenn es schon eine andere sachkundige Person im Unternehmen gibt.Es ist auch nicht erforderlich, dass jeder Beschäftigte, der Asbestarbeiten durchführen soll, einen Sachkundeschein hat. ...

Stand: 08.11.2023

Dialog: 43834

Wer darf die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 durchführen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 43909