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Gibt es prozentuale Grenzen, ab denen Zuschlagstoffe nicht mehr unter die REACH-Verordnung fallen?

Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 4825

Kann ein fertig vom Hersteller in den Verkehr gebrachtes Stoffgemisch/Produkt ein Gefahrstoff sein, obwohl die offizielle Produktkennzeichnung als auch das zugehörige Sicherheitsdatenblatt weder GHS-Symbolik aufweist und keinerlei H- und P-Sätze angegeben sind?

) Nr. 528/2012) einzuhalten haben. Flächendesinfektionsmittel sind nach Anhang V der EU-Biozid-Verordnung Biozid-Produkte der Produktart 2. Biozid-Produkte müssen nach Artikel 69 der EU-Biozid-Verordnung sowohl die besonderen Kennzeichnungsbestimmungen dieser Verordnung als auch gegebenenfalls die Kennzeichnungsbestimmungen der CLP-Verordnung erfüllen.Es kann in der Tat der Fall eintreten ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 43366