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Ist es zulässig, dass bei Sicherheitsdatenblättern von Gemischen unter Abschnitt 3.2 bei der chemischen Bezeichnung lediglich die Aussage " Patentrechtlich geschützt" angegeben wird?

ist bei Stoffen gemäß Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) anzugeben. Bei registrierungspflichtigen Stoffen muss der Produktidentifikator mit dem für die Registrierung angegebenen Produktidentifikator übereinstimmen; ferner ist die nach Art. 20 Abs. 3 der REACH-VO zugeteilte Registrierungsnummer anzugeben. Zusätzliche Identifikatoren können angegeben werden, selbst ...

Stand: 29.04.2025

Dialog: 44113

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

wird (…)“.Daher sind nach CLP Artikel 18 auf dem Kennzeichnungsetikett die Angaben, die die Identifizierung des Stoffes oder Gemisches ermöglichen (Produktidentifikatoren) anzubringen, die jedoch auch im Sicherheitsdatenblatt nach REACH Artikel 31 notwendig sind.Mindestens folgende Angaben sind gemäß CLP Artikel 18 Absatz 2 als Produktidentifikator mit folgenden Prioritäten anzugeben:a.  falls der Stoff in CLP Anhang VI Teil ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247