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Müssen am 1. Juni 2015 die alten (ansonsten korrekten) Sicherheitsdatenblätter aktualisiert und den Kunden zugesandt werden?

Die Antwort zu Ihrer Frage findet sich im Artikel 2 (6) der Verordnung (EU) 453/2010 der Kommission: Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht werden und die in Übereinstimmung mit Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 22905

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

der Verordnung (EU) Nr. 440/2010 zu finden. Nach Abschnitt 1 beträgt die Standardgebühr 4.000,00 € für einen Stoff als solchen sowie in bis zu fünf Gemischen.Gemäß § 6 Absatz Nr. 12 der Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktV), handelt ordnungswidrig, wer „(…) entgegen REACH entgegen Artikel 31 Absatz 1 oder Absatz 3, jeweils in Verbindung mit Absatz 5, 6 oder Absatz 8, ein Sicherheitsdatenblatt ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247