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Ist es noch zulässig, zusätzlich zu der neuen Einstufung nach CLP, die alte Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 42223

Wie genau müssen die Angaben in einem Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe sein - speziell wenn es um die PSA geht?

auf der Basis der schädlichen Wirkungen, der Wahrscheinlichkeit eines Kontakts und der/dem potenziellen Dauer und Umfang der Exposition anzugeben.Es ist zu beachten, dass bei der Berechnung der längsten Zeit, über die ein Hautschutz (beispielsweise Handschuhe) getragen werden kann, die Maximaldauer der Exposition gegenüber den relevanten Stoffen und nicht einfach die Gesamtarbeitszeit zu betrachten ist.In ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 42500