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Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

zum Aufbewahren von SDB und ihren geänderten Fassungen" konkretisiert: "In diesem Text (und in der überarbeiteten Fassung von Anhang II) gibt es keinen Hinweis auf eine Pflicht der Akteure in der Lieferkette, Kopien von SDB und/oder überholten Fassungen davon über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Sowohl die Lieferanten von SDB als auch potenziell deren Abnehmer sollten diese Dokumente als Teil ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

) ausgegebene Nummer (CAS-Nummer) und mit dem nach Nomenklatur der Internationalen Union für reine und angewandte Chemie (IUPAC), bestimmten Namen (IUPAC-Name), oder die CAS-Nummer und eine anderen internationalen chemischen Bezeichnung oderd.  falls keine CAS-Nummer verfügbar ist: den in der IUPAC-Nomenklatur angegebenen Namen (IUPAC-Name) oder eine andere internationale chemische Bezeichnung.Das bdeutet ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

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