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Nach welchen formalen und inhaltlichen Kriterien muss ein Inverkehrsbringer das Sicherheitsdatenblatt an den Endkunden weitergeben?

über. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Angaben zueinander passen. Sofern das Produkt selbst nicht geändert wurde, werden sich auch die Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften nicht wesentlich ändern, hier können die Informationen vom Hersteller übernommen werden. Alle Angaben im Sicherheitsdatenblatt, die sich auf den (ehemaligen) Hersteller beziehen, müssen vom (jetzigen) Inverkehrbringer/Hersteller ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 6199

Muss sich ein im EU-Ausland ansässiger Hersteller bei Inverkehrbringen eines Gefahrstoffs in Deutschland an spezifisch deutsches Recht halten?

umweltschädliche Eigenschaften besitzt und welche Umweltrisiken mit seiner Verwendung verbunden sein können (u.a. Abschnitt 12). Die Qualität und Vollständigkeit des SDB sind somit wesentlich für einen wirksamen Umweltschutz und die Vermeidung potenzieller Umweltgefährdungen beim Umgang mit solchen Stoffen oder Gemischen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 konkretisiert die Vorgaben der „Leitlinien ...

Stand: 15.05.2025

Dialog: 44124