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Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

des Anhang I Abschnitt 1.2. und Anhang V der CLP-Verordnung übereinstimmen. Entsprechend müssen die Gefahrenpiktogramme gemäß Anhang V ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist (Anhang V CLP und Anhang I Abschnitt 1.2.1.1 CLP). ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

Piktogramms kann eine grafische Wiedergabe des vollständigen Gefahrenpiktogramms in Schwarz-Weiß oder eine grafische Wiedergabe lediglich des Symbols treten. Die gemäß Artikel 25 und Artikel 32 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geltenden Kennzeichnungselemente sind anzugeben.“In dem genannten Artikel 25 der CLP-Verordnung heißt es wiederum explizit unter Absatz 3, dass weitere Informationen ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311