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Wie sind Lagerbehälter, Arbeitsbehälter und sonstige Apparate in der chemischen Industrie hinsichtlich der Gefahrstoffe zu kennzeichnen?

. a.) - für Stoffe und Gemische in Lagerbehältern (Nummer 4.5.1), - Stoffe und Gemische in Rohrleitungen (Nummer 4.5.3) und - Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang befinden (Nummer 4.5.4).Bzgl. Ihrer Frage zur Kennzeichnung einzelner Behälter findet sich unter Nummer 4.5.1 die Vorgabe:"(1) Ortsfeste bzw. stationäre Behälter wie Lagertanks und -silos, die keine Stoffe im Produktionsgang oder Arbeitsgang ...

Stand: 22.08.2024

Dialog: 24715

Ab welcher Wassergefährdungsklasse muss der Gefahrstoff mit GHS 09 gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung mit dem Gefahrenpiktogramm GHS09 ergibt sich nicht aus der Wassergefährdungsklasse, sondern ausschließlich aus der Einstufung gemäß Anhang I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist eine Vorgabe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV); in dem Bewertungssystem des Anhangs I ...

Stand: 16.06.2021

Dialog: 43546

Müssen gefahrstoffführende Rohrleitungen zusätzlich zur Stoffbezeichnung mit Fließrichtung mit GHS Symbolen gekennzeichnet werden oder reicht die Stoffbezeichnung mit der Fließrichtung aus?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist zur Kennzeichnung von Rohrleitungen unter der Nummer 4.5.3 folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 ...

Stand: 29.01.2020

Dialog: 43029