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Wie sind Kleinstmengen nach der CLP-Verordnung zu kennzeichnen?

Zum besseren Verständnis muss man zunächst die Regelung des Artikels 29 Abs. 2 der CLP-Verordnung lesen:"Ist es nicht möglich, die Kennzeichnungsangaben vollständig in der in Absatz 1 festgelegten Weise (Anm.: Faltetikett, Anhängeetikett oder äußere Verpackung) anzubringen, so können diese Angaben gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 reduziert werden." Diese Ausnahmen unter Anhang I Ziffer 1.5.2 ...

Stand: 03.05.2022

Dialog: 12599

Ist es erlaubt die Gefahrenpiktogramme für betriebsinterne Laborproben mit schwarzem statt rotem Rand darzustellen?

Entsprechend § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV hat der Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass alle verwendeten Stoffe und Zubereitungen identifizierbar sind, gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden ...

Stand: 03.05.2023

Dialog: 16278

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