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Rechercheergebnisse

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Müssen wir für alle Beschäftigten, die sich - auch nur zeitweise - in der Produktionshalle aufhalten, eine "Schwarz-Weiß-Trennung" für die Kleidung einführen?

durchgeführt werden.Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusätzlich zu beachten. Hier zählt es zu den Allgemeinen Schutzmaßnahmen Hygiene der Nummer 6.4 Absatz 7 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", dass der Arbeitgeber gemäß Gefährdungsbeurteilung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 42969

Gibt es spezielle Anforderungen an die Bekleidung beim Umgang mit Epoxidharzen oder reichen die oft empfohlenen Einweg-Overalls aus?

Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang mit Epo ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 12713