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Wer ist für die Freimessung nach einem Brandereignis verantwortlich?

Die Verantwortung liegt gemäß § 6 (1) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich beim Arbeitgeber. Gemäß § 15 GefStoffV sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Ermittlung der Gefährdungen und Umsetzung von Schutzmaßnahmen zusammenzuarbeiten.Freimessungen durch öffentliche Feuerwehr erfolgen ausschließlich der Abwehr unmittelbarer Gefahren und sind für Belange des Arbeitsschutzes nur begren ...

Stand: 09.04.2025

Dialog: 44098

Wie ist zu verfahren, wenn für einen gesundheitsgefährdenden Stoff kein Arbeitsplatzgrenzwert vorhanden ist?

Maßnahmenkonzept erstellt werden. Luftwerte anderer Staaten. Eine gute Übersicht dazu finden Sie (inkl. einer Datenbank auf englisch) beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - IFA. DNEL-Werte („derived-no-effect-level“): diese Werte werden von den Herstellern von Chemikalien im Rahmen der REACH-Zulassung selbst ermittelt. Liegen keine anderen Werte/Beurteilungshilfen ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20312